Der Gemeindesaal von St. Simon und Judas war bis auf den letzten Platz gefüllt, als die Fachanwältin für Erbrecht – Frau Ute Sonnenschein-Berger – ihren Vortrag begann. Zunächst ließ sie die Zuhörer wissen, dass die gesetzliche Ausgangslage, wenn kein Testament vorliegt, beim Todesfall (= Erbfall) das gesamte Vermögen der verstorbenen Person (= Erblasser) auf die Erben übergeht. Dabei sieht die „gesetzliche Erbfolge“ vor, dass in der Regel nur in der direkten Linie vererbt wird. Sehr anschaulich und für Laien verständlich erklärte die Referentin dies anhand von vielen Beispielen. Dabei wurde deutlich, dass die gesetzliche Regelung oft nicht dem Willen des Erblassers gerecht wird und es daher sinnvoll sein kann, zu Lebzeiten eine letztwillige Verfügung in Form eines handschriftlichen oder eines notariell beurkundeten Testaments zu treffen. Frau Sonnenschein-Berger empfiehl, das Testament kostenfrei beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen. Besondere Aufmerksamkeit herrschte beim Publikum, als es um das sogenannte „Berliner Testament“ ging. Was den meisten Eheleuten, die sich als gegenseitige Erben einsetzen, nicht bewusst war, ist, dass man ein solches Testament nach dem Tod eines der Partner nicht mehr ändern kann. Auch des Thema „Pflichtteil“ kam an diesem Abend nicht zu kurz.
Im zweiten Teil des rund zweistündigen Vortrags ging es um das Verschenken von Vermögenswerten noch zu Lebzeiten, um den Erben ggf. Erbschaftssteuer zu ersparen. Hierzu kamen dann auch viele Fragen aus dem Publikum. Die Referentin gab einige Beispiele. Wer eine Immobilie z. B. an seine Kinder überträgt/verschenkt, sollte sich ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen lassen, um alle Rechte (inkl. Wohnrecht) an der Immobilie zu behalten. Eine Frage lautete: „Wenn ich Geld verschenke, kann ich dieses zu einem späteren Zeitpunkt zurückfordern?“ Die launige Antwort: „Nein, das Geld ist dann futsch.“
Frau Sonnenschein-Berger hätte ohne weiteres noch zwei Stunden über die komplexe Thematik sprechen können, hatte aber umfangreiche Hand-Outs zum Mitnehmen vorbereitet. Leider reichte das Material nicht für so viele Interessenten, kann aber beim Hennefer Hospizverein angefordert werden. Telefon: 02242 917037, E-Mail: lebenskreis@hospizverein-hennef.de, Web: https://www.hospizverein-hennef.de