Feierliche Einbürgerung im Siegburger Kreishaus
Rhein-Sieg-Kreis (db). Landrat Sebastian Schuster hat jetzt wieder in festlichem Rahmen die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger des Rhein-Sieg-Kreises begrüßt.
“Ich darf Sie beglückwünschen zur Einbürgerung, das ist ein wichtiger Schritt für Sie und für uns”, richtete er das Wort an die Anwesenden. “In Deutschland haben wir gute und belastbare Verhältnisse. Mit dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft übernehmen Sie Rechte und Pflichten für das Gemeinwesen: engagieren Sie sich in Vereinen oder zum Beispiel in der Kita vor Ort, damit dies weiter gut funktioniert. Gehen Sie wählen, verteidigen Sie das Grundgesetz und die unveräußerlichen Menschenrechte, das ist mir ein ganz wichtiger Aspekt”, hob Landrat Sebastian Schuster hervor.
Auch Mohamad Kirwan hat seine Einbürgerungsurkunde erhalten. Er ist in 2015 im Alter von zehn Jahren als Flüchtling aus Syrien nach Deutschland gekommen und hat hier den Hauptschulabschluss sowie den Fachoberschulabschluss erlangt. Er lebt jetzt in Siegburg. “Deutschland ist für mich zu einer Heimat geworden, in der ich Werte wie Freiheit Vielfalt und Gemeinschaft schätze”, sagte Mohamad Kirwan. “Als Mitglied des DRK und im Hausnotruf der Johanniter ist es mir ein besonderes Anliegen, etwas zurück zu geben und mich aktiv für das Wohl der Gesellschaft einzusetzen!”
Die meisten der zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger hatten bereits die Zusicherung auf Einbürgerung erhalten. Brauchten Sie bislang zusätzlich noch die Entlassung aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit, ist diese Voraussetzung mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz zum 27. Juni 2024 entfallen.
Bei insgesamt drei Einbürgerungsterminen in dieser Woche (18. und 19. September) erhalten insgesamt 266 Menschen im Kreistagssaal des Siegburger Kreishauses ihre Einbürgerungsurkunden.
Der überwiegende Teil der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber kommt diesmal mit 43 Personen aus Syrien. Die weiteren zukünftig Eingebürgerten besitzen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten:
Afghanistan (11), Ägypten (1), Albanien (4), Angola (1), Armenien (1), Aserbaidschan (1), Belarus (2), Bosnien und Herzegowina (3), Brasilien (1), Frankreich (1), Griechenland (2), Haiti (1), Indien (5), Irak (5), Iran (7), Irland (1), Italien (5), Jordanien (1), Kamerun (5), Kanada (1), Kenia (2), Kirgisistan (1), Kolumbien (1), Kongo (2), Kosovo (15), Kroatien (2), Kuba (1), Libyen (4), Marokko (7), Mazedonien (1), Mexiko (1), Nepal (1), Neuseeland (1), Niederlande (2), Nigeria (2), Pakistan (3), Paraguay (1), Philippinen (1), Polen (9), Portugal (1), Rumänien (2), Russische Föderation (36) Senegal (1), Serbien (17), Südafrika (2), Tadschikistan (3), Tunesien (1), Türkei (25), Ukraine (10), Usbekistan (4), Vereinigte Staaten (2), Vietnam (3).
Die Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber wohnen derzeit in diesen Kommunen:
27 in Alfter, 14 in Bad Honnef, 11 in Bornheim, 16 in Eitorf, 17 in Hennef, 17 in Königswinter, 9 in Lohmar, 12 in Meckenheim, 3 in Much, 5 in Neunkirchen-Seelscheid, 10 in Niederkassel, 13 in Rheinbach, 7 in Ruppichteroth, 55 in Sankt Augustin, 25 in Siegburg, 4 in Swisttal, 8 in Wachtberg, 13 in Windeck.
Unter den 266 neuen deutschen Staatsangehörigen befinden sich 133 weibliche und 91 männliche Erwachsene sowie 42 Kinder. 49 Personen wurden bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Vor der eigentlichen Einbürgerung geben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: “Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.” Dieses Bekenntnis wird zum Schluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.
Seit dem 27. Juni haben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eine Ergänzungserklärung zur Loyalitätserklärung laut abzugeben und zu unterschreiben; diese hat folgenden Wortlaut: “Ich bekenne mich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.”
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295 902318 oder 0160 8230810 oder an ludwig@neuber.de
vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, – Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon: 02241 13-3066, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de
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