Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Siegburg (ots)
Am Dienstagabend (19. November) zwischen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr kam es zu zwei Einbrüchen in ein Schuh- und in ein Bekleidungsgeschäft in Siegburg. Ein Tatverdächtiger konnte in Tatortnähe angetroffen und festgenommen werden.
Gegen 21:15 Uhr erhielt die polizeiliche Einsatzleitstelle im Rhein-Sieg-Kreis den ersten Anruf, dass soeben in ein Schuhgeschäft am Siegburger Markt eingebrochen worden war. Der Tatverdächtige sei in Richtung Bahnhof flüchtig.
Mehrere Streifenwagen wurden zur Tatörtlichkeit entsandt. Die Polizistinnen und Polizisten stellten fest, dass die gläserne Eingangstür beschädigt war, wodurch sich der Unbekannte mutmaßlich Zutritt zum Schuhgeschäft verschafft hatte. Eine Kasse war aufgebrochen. Ob Geld entwendet wurde, war bei Sachverhaltsaufnahme noch nicht bekannt. Eine Zeugin hatte den mutmaßlichen Einbrecher bemerkt und konnte ihn den Beamten beschreiben.
Während die Beamten in der Nähe der Tatörtlichkeit nach dem Mann suchten, wurde die Einsatzleitstelle über einen weiteren Einbruch in Kenntnis gesetzt. Demnach war in ein Bekleidungsgeschäft an der Straße “Am Brauhof” in Siegburg eingebrochen worden. Die Polizisten stellten fest, dass die gläserne Eingangstür eingeschlagen wurde. Der Einbrecher hatte die Kasse beschädigt. Ob die Tageseinnahmen entwendet wurden, ist unklar.
Durch Fahndungsmaßnahmen konnte eine verdächtige Person in Nähe der Tatörtlichkeiten angetroffen werden, auf die die Personenbeschreibung der Zeugin passte. Bei der Kontrolle des 35-jährigen Mannes aus Wachtberg stellte sich heraus, dass dieser bereits mehrfach wegen Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten war. Zudem fanden die Polizisten bei ihm einen Nothammer, mit dem die Scheiben vermutlich eingeschlagen wurden, sowie einen dreistelligen Bargeldbetrag. Ob das Geld aus den Geschäften stammt und beide Taten in Zusammenhang stehen, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Der 35-Jährige wurde vorläufig festgenommen.
Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen und erkennungsdienstlicher Behandlung wird er einem Haftrichter vorgeführt. Das Ergebnis steht noch aus.
Der Wachtberger muss sich nun wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls in zwei Fällen verantworten. (Re)
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