Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Siegburg (ots)
Am Samstagmorgen (21. September) wurden Beamte der Polizeiwache Siegburg auf zwei Personen aufmerksam, die gemeinsam mit einem E-Roller den Europaplatz befuhren. Sie entschlossen sich, die beiden Personen anzuhalten.
Bei der anschließenden Kontrolle ergaben sich Hinweise darauf, dass der 28-jährige Fahrzeugführer aus Siegburg Alkohol konsumiert haben könnte. Ein Atemalkoholtest bestätigte ihren Verdacht. Das Gerät zeigte einen Wert von knapp 1,6 Promille an. Dem 28-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss.
Hinweise der Polizei:
Seit rund fünf Jahren ist die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (eKFV) in Kraft. Darin sind die “Spielregeln” für das Fahren sogenannter E-Roller im Straßenverkehr geregelt.
Hier nochmal in aller Kürze die Regeln zum Fahren von E-Rollern:
- Mindestalter 14 Jahre, - Alkoholgrenzen wie beim Autofahren, - nur eine Person auf dem E-Roller, - Fahren auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Wenn keiner vorhanden ist, auf der Fahrbahn. Der Gehweg ist tabu! - E-Roller brauchen eine Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherung. (Re)
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