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Dienstag, 15. Oktober 2024
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POL-SU: Zu zweit und alkoholisiert auf E-Scooter unterwegs

Datum:

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis

Siegburg (ots)

Am Samstagmorgen (21. September) wurden Beamte der Polizeiwache Siegburg auf zwei Personen aufmerksam, die gemeinsam mit einem E-Roller den Europaplatz befuhren. Sie entschlossen sich, die beiden Personen anzuhalten.

Bei der anschließenden Kontrolle ergaben sich Hinweise darauf, dass der 28-jährige Fahrzeugführer aus Siegburg Alkohol konsumiert haben könnte. Ein Atemalkoholtest bestätigte ihren Verdacht. Das Gerät zeigte einen Wert von knapp 1,6 Promille an. Dem 28-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss.

Hinweise der Polizei:

Seit rund fünf Jahren ist die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (eKFV) in Kraft. Darin sind die “Spielregeln” für das Fahren sogenannter E-Roller im Straßenverkehr geregelt.

Hier nochmal in aller Kürze die Regeln zum Fahren von E-Rollern:

   -	Mindestalter 14 Jahre, -	Alkoholgrenzen wie beim Autofahren, -	
nur eine Person auf dem E-Roller, -	Fahren auf Radwegen, 
Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Wenn keiner vorhanden ist, auf 
der Fahrbahn. Der Gehweg ist tabu! -	E-Roller brauchen eine 
Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherung. (Re)

Rückfragen bitte an:

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, übermittelt durch news aktuell

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